Agrarinvestitionsförderungsprogramm: Antragsverfahren 2026 gestartet

allgemein

Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfallen können wieder Fördermittel über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) beantragen. Mit dem Programm unterstützt das Land Investitionen, die zu einer Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes sowie zur Verbesserung der spezifischen Umwelt- und Klimaschutzleistungen der landwirtschaftlichen Unternehmen beitragen. 

Für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe und Unternehmen, die ihre Produktion oder Verarbeitung weiterentwickeln möchten, können sich interessante Möglichkeiten ergeben. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur: 

  • Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen
  • Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten
  • Steigerung der betrieblichen Wertschöpfung
  • Vorbeugung von Schäden durch Naturereignisse und extreme Witterungsverhältnisse

Je nach Vorhaben können Zuschüsse von bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten möglich sein. Für Junglandwirt:innen bestehen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Fördermöglichkeiten. 

Auch für regionale Bio-Wertschöpfungsketten sind solche Investitionen von Bedeutung, da sie dazu beitragen können, regionale Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung weiter zu stärken und landwirtschaftliche Betriebe zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. 

Interessierte Betriebe sollten sich frühzeitig informieren, da Förderanträge an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind. Wichtig ist, dass Maßnahmen in der Regen noch begonnen sein worden dürfen, bevor die Förderung beantragt wurde.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren und der Förderbedingungen finden Sie hier: https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/investition/afp-2023.htm

Schauen Sie auch auf unserer Unterseite “Förderungen” vorbei! Dort finden Sie weitere Informationen und Fördermöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe und Akteur:innen entlang regionaler Bio-Wertschöpfungsketten.

 

Quelle: Landwirtschaftskammer NRW